Mieterkommunikation
Wir sind die Anlaufstelle für Ihre Mieter. Sie haben Ruhe.
Mietsonderverwaltung · Freiburg
Sie geben die komplette Verwaltung Ihres Mietobjekts ab: Mehrfamilienhaus oder vermietete Wohnungen, die Ihnen allein gehören. Wir übernehmen alles Laufende, persönlich in Freiburg, mit Ihrer festen Ansprechpartnerin.
Mietsonderverwaltung ist die vollständige Verwaltung von Mietobjekten mit einem einzelnen Eigentümer, vom Mehrfamilienhaus bis zur einzelnen vermieteten Wohnung. Bei Dreisam in Freiburg umfasst sie Mieterkommunikation, Abrechnungen, Instandhaltung und Vermietung, ab 35 € zzgl. MwSt. je Einheit und Monat, ohne Mindestmandat und ohne Mindestlaufzeit. Das Eigentum bleibt bei Ihnen, die Arbeit liegt bei uns.
Mietsonderverwaltung, Sondereigentumsverwaltung, SEV, Mietverwaltung: vier Wörter für dieselbe Leistung. Gemeint ist immer die Verwaltung im Auftrag eines einzelnen Eigentümers. „Sondereigentumsverwaltung" und die Abkürzung „SEV" betonen dabei, dass die Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft gehört und nur ihr Sondereigentum verwaltet wird. „Mietverwaltung" betont das Mietverhältnis.
Abzugrenzen ist davon allein die WEG-Verwaltung. Sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz und ist ein eigener Beruf mit eigenen Pflichten. Diese Verwaltung bieten wir nicht an.
Wichtig für Wohnungseigentümer: Auch wenn Ihre vermietete Eigentumswohnung zu einer WEG gehört, sind Sie bei uns richtig. Wir verwalten Ihr Sondereigentum, kümmern uns um Ihre Mieter und vertreten Sie gegenüber der WEG-Verwaltung. Nur die Verwaltung der Gemeinschaft selbst übernehmen wir nicht.
So läuft der Wechsel für Eigentümer →
Die Begriffe ausführlich erklärt: SEV, Mietverwaltung, WEG-Verwaltung →
Wir sind die Anlaufstelle für Ihre Mieter. Sie haben Ruhe.
Betriebs- und Heizkosten, fristgerecht und nachvollziehbar.
Handwerker aus der Region, koordiniert und kostenbewusst.
Verträge, Fristen und Mietrecht sauber im Blick.
Die Verwaltung beginnt bei 35 € zzgl. MwSt. je Einheit und Monat, ohne Mindestmandat und ohne Mindestlaufzeit. Als Einheit zählt jede vermietete Wohnung oder Gewerbefläche im Objekt.
Wie hoch der Preis im Einzelfall ausfällt, hängt an drei Punkten: am Leistungsumfang, also daran, ob Abrechnungen, Mieterhöhungen und Neuvermietung mit im Paket stecken; an der Zahl der Einheiten, denn mehrere Wohnungen im selben Haus sind je Einheit günstiger zu verwalten als eine einzelne; und am Zustand des Objekts, weil ein Altbau mit Reparaturstau laufend mehr Arbeit macht als ein sanierter Neubau.
Mieterhöhungen leiten wir aus dem qualifizierten Freiburger Mietspiegel her, nicht aus dem Bauchgefühl. Die Verwaltungskosten einer vermieteten Wohnung sind für Sie Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.
Was eine Hausverwaltung marktüblich kostet und welche Leistungen oft extra berechnet werden →
Wir betreuen Objekte in Freiburg und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Kurze Wege, bekannte Handwerker, ein Team, das die Region kennt und regelmäßig selbst vor Ort ist.



Mietsonderverwaltung verwaltet Objekte mit einem einzelnen Eigentümer, also das Verhältnis zwischen Vermieter und Mietern. WEG-Verwaltung verwaltet Eigentümergemeinschaften mit mehreren Eigentümern, Versammlungen und Beschlüssen. Gehört Ihre vermietete Eigentumswohnung zu einer WEG, verwalten wir Ihr Sondereigentum und vertreten Sie gegenüber der WEG-Verwaltung. Was wir Eigentümern abnehmen.
Für Mehrfamilienhäuser mit einem einzelnen Eigentümer und für einzelne vermietete Wohnungen in Freiburg und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, vom sanierten Altbau bis zum Neubau.
Sie schildern uns Ihr Objekt, wir machen eine ehrliche Ersteinschätzung und ein Angebot. Nach der Beauftragung übernehmen wir die Unterlagen, informieren die Mieter und führen die laufende Verwaltung fort. Der Wechsel ist für Sie und Ihre Mieter unkompliziert. Jetzt unverbindlich anfragen.
Ja. Wir haben kein Mindestmandat, eine einzelne Eigentumswohnung reicht. Genau dafür sind wir da: Wer nur eine oder zwei Wohnungen verwalten lassen möchte, bekommt bei größeren Verwaltungen häufig eine Absage, weil sich der Aufwand für sie erst ab einer bestimmten Zahl von Einheiten rechnet.
Bei uns beginnt sie bei 35 € zzgl. MwSt. je Einheit und Monat, ohne Mindestlaufzeit. Der Preis hängt am Leistungsumfang, an der Zahl der Einheiten und am Zustand des Objekts. Mehrere Wohnungen im selben Haus sind je Einheit günstiger als eine einzelne. Was marktüblich ist und was oft extra berechnet wird.
Nach § 556 Abs. 3 BGB spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums. Wird die Frist versäumt, können Sie als Vermieter eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen, während ein Guthaben trotzdem an den Mieter auszuzahlen ist. Wir rechnen deshalb mit eigenem Fristenkalender ab.
Über die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB, hergeleitet aus dem qualifizierten Freiburger Mietspiegel. Wir prüfen für jede Einheit, ob eine Erhöhung überhaupt zulässig ist, und beachten dabei Kappungsgrenze und Wartefristen. Sie entscheiden am Ende, ob das Schreiben rausgeht.
Stand dieser Seite: 27. August 2026
Unverbindlich & kostenlos
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Objekt. Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, ohne Verpflichtung, von Ihrer festen Ansprechpartnerin.